Version vom 04.05.2026
SaaS Vertrag. Dieser Vertrag wird abgeschlossen mit der WHAZ Innovations Plus GmbH, Handelskai 94-96, 1200 Wien, Österreich im Folgenden kurz „WHAZ“ genannt, und regelt die Zurverfügungstellung von Software in SaaS-Form sowie die Erbringung von Dienstleistungen durch WHAZ.
WHAZ Innovations Plus GmbH. WHAZ stellt dem Auftraggeber die Software Hallo Alberto bereit. Hallo Alberto ist ein KI-gestützter Voice-Agent, der speziell für den Einsatz im Gesundheitsbereich entwickelt wurde und insbesondere zur automatisierten Kommunikation (z. B. Telefonie) sowie zur Unterstützung administrativer Prozesse dient.
SaaS – Software as a Service. Die Software Hallo Alberto wird in Form eines „Software as a Service“-Modells betrieben. Hallo Alberto stellt dabei dem Auftraggeber die serverseitige Software und Infrastruktur zur Verfügung. Für die clientseitige Infrastruktur ist der Auftraggeber selbst verantwortlich.
Vertragsgrundlagen. Der Anbieter schließt Verträge und erbringt Leistungen ausschließlich auf Grundlage der von ihm erstellten schriftlichen Angebote sowie der jeweils gültigen Fassung etwaiger in das Angebot einbezogener Leistungsbeschreibungen (z. B. individuelle Unterlagen oder allgemeine Produktinformationen), Preislisten sowie dieses SaaS-Vertrages.
Die Leistungsbeschreibungen, Preislisten und dieser SaaS-Vertrag gelten, soweit sie nicht bloß projektspezifisch sind (z. B. individuelle Unterlagen), für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber und liegen somit ab dem ersten Vertragsabschluss automatisch allen weiteren Vertragsabschlüssen zwischen dem Anbieter und dem jeweiligen Auftraggeber in ihrer jeweils aktuellen Fassung zugrunde, auch wenn auf diese nicht mehr ausdrücklich Bezug genommen wird.
Die unter https://hallo-alberto.ai/avv/ in der jeweils aktuellsten Version verfügbaren und gültigen Auftrags-Verarbeitungs-Vereinbarung (AVV) kommt nur dann zur Anwendung, wenn datenschutzrechtlich eine Auftragsverarbeitung vorliegt.
Zukünftige Änderungen. Änderungen der Leistungsbeschreibungen, Preislisten und dieses SaaS-Vertrages werden dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben und gelten als vereinbart, sofern der Auftraggeber nicht binnen zwei Wochen widerspricht. Ab Inkrafttreten der neuen Fassung gelten die Änderungen auch für alle zu diesem Zeitpunkt noch laufenden Verträge.
Zusatzvereinbarungen. Sämtliche Zusatzvereinbarungen, sowohl vor Vertragsabschluss als auch während der Vertragslaufzeit, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen vom Schriftformerfordernis.
Vertragsbestandteile des Auftraggebers. Vom Auftraggeber vorgegebene Inhalte hinsichtlich des Leistungsumfangs werden selbst bei Kenntnis des Anbieters nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese vom Anbieter in das Angebot integriert oder vom Anbieter ausdrücklich akzeptiert werden. Vom Auftraggeber stammende rechtsgestaltende Elemente, wie insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Vertragsklauseln, werden selbst bei Kenntnis des Anbieters nur dann wirksam, wenn diese vom Anbieter ausdrücklich und schriftlich angenommen wurden (z. B. durch einen entsprechenden Zusatzvermerk wie „AGB akzeptiert“). Im Übrigen widerspricht der Anbieter der Einbeziehung solcher rechtsgestaltenden Elemente ausdrücklich. Die bloße Übernahme von inhaltlichen Vorgaben des Auftraggebers stellt keine Zustimmung zu dessen rechtlichen Bestimmungen dar, selbst wenn diese Vorgaben entsprechende Hinweise enthalten (z. B. „Es gelten unsere AGB.“).
Vorgehen bei Widersprüchen. Für den Fall von Widersprüchen zwischen dem Angebot, etwaigen Leistungsbeschreibungen (projektspezifische Unterlagen oder allgemeine Unterlagen), etwaigen Preislisten und diesem SaaS-Vertrag gilt die genannte Reihenfolge. Individuellere Vertragsbestandteile gehen somit allgemeineren Vertragsbestandteilen vor und ändern diese entsprechend ab. Im Fall von Widersprüchen zwischen Vertragselementen des Anbieters und solchen des Auftraggebers gehen die Vertragselemente des Anbieters vor.
Vorgehen bei Unwirksamkeit. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, so ist die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, zu ersetzen.
Angebote des Anbieters an den Auftraggeber. Angebote des Anbieters an den Auftraggeber, z. B. in Form individueller Angebote oder nicht individualisierter Angebote (wie Bestellscheine, Kataloge, App-Stores oder Webshops), sind freibleibend und unverbindlich.
Angebot des Auftraggebers. Erteilt der Auftraggeber auf Grundlage eines Angebots oder auch ohne vorhergehendes Angebot des Anbieters – etwa im Rahmen von Zusatzaufträgen innerhalb laufender Geschäftsbeziehungen – einen Auftrag, so ist der Auftraggeber für die Dauer von zwei Wochen ab Zugang des Auftrags beim Anbieter daran gebunden.
Annahme durch den Anbieter. Der Vertrag kommt erst durch die Annahme des Auftrags durch den Anbieter zustande. Die Annahme erfolgt grundsätzlich in Schriftform, etwa durch Auftragsbestätigung, es sei denn, der Anbieter bringt durch ein für den Auftraggeber ersichtliches Tätigwerden zum Ausdruck, dass er den Auftrag annimmt.
Eine bloße Bestätigung des Zugangs eines Auftrages stellt keine Annahme dar.
Zugang. Werden zur Angebotslegung und zur Annahme elektronische Kommunikationsmittel oder ein elektronisches Auftragsverwaltungssystem verwendet, zu dem beide Parteien Zugang haben, gelten Erklärungen, die an Werktagen (Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Österreich) zwischen 08:00 und 16:00 Uhr (CET) abgegeben werden, als am selben Tag zugegangen. Erklärungen, die außerhalb dieser Zeiten abgegeben werden, gelten als am nächsten Werktag um 08:00 Uhr (CET) zugegangen.
Informationen für Vertragsabschlüsse. Die in § 9 Abs. 1 Z 1–4 ECG normierten Informationspflichten des Anbieters werden gegenüber Unternehmern abbedungen.
Erfüllungsort. Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.
Leistungsumfang. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Leistungsbeschreibung des Anbieters, die sich aus allen Vertragsbestandteilen ergibt. Informationen aus anderen Quellen (z. B. Präsentationsunterlagen oder Websiteinhalte), die nicht ausdrücklich in das Angebot einbezogen wurden, sind nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungsbeschreibung auf Übereinstimmung mit seinen Anforderungen sowie auf Vollständigkeit zu überprüfen. Nach Erteilung des Auftrags sind Änderungen der Leistungsbeschreibung nur einvernehmlich möglich und können insbesondere zu Änderungen von Preisen, Fristen und Terminen führen.
Fachgerechte Leistung. Soweit die schriftliche Leistungsbeschreibung nichts anderes vorsieht, schuldet der Anbieter eine fachgerechte Ausführung nach dem Stand zum Zeitpunkt der Angebotslegung. Innerhalb des Rahmens der schriftlichen Leistungsbeschreibung hat der Anbieter bei der Ausführung der Leistungen Gestaltungsfreiheit, sofern mehrere fachgerechte Ausführungsvarianten bestehen.
Austauschbare Leistungen. Soweit dies mit den Zielen des Auftrages im Einklang steht, ist der Anbieter bei Verträgen mit Unternehmern berechtigt, von der Leistungsbeschreibung abzuweichen und Leistungen durch andere gleichwertige Leistungen zu ersetzen.
Fremdleistungen / Third Party Products. Der Anbieter ist berechtigt, die Leistungen selbst zu erbringen oder bei der Leistungserbringung Komponenten, Schnittstellen, Daten, Rechte sowie sonstige Leistungen oder Produkte Dritter einzusetzen (Fremdleistungen / Third Party Products).
Vereinbarte Fremdleistungen / Third Party Products. Soweit die Leistungen des Anbieters vereinbarungsgemäß konkret festgelegte Komponenten, Schnittstellen, Daten, Rechte oder sonstige Leistungen bzw. Produkte Dritter beinhalten, gelten diese als vereinbarte Fremdleistungen (Third Party Products). In diesem Fall beschränkt sich die vertragliche Verpflichtung des Anbieters auf die fachgerechte Auswahl, Beauftragung, Koordinierung und Bearbeitung dieser Fremdleistungen, nicht jedoch auf deren fachgerechte Ausführung.
Integration von Leistungen, Produkten, Daten und Rechte durch den Auftraggeber. Sofern der Auftraggeber im Rahmen des Hostings durch den Anbieter Komponenten, Schnittstellen, Daten, Rechte oder andere Leistungen bzw. Produkte des Auftraggebers oder Dritter verarbeitet oder integriert, fungiert der Anbieter hinsichtlich dieser Leistungen, Produkte, Daten und Rechte ausschließlich als Hostprovider.
Teilbare Leistungen. Bei teilbaren Leistungen ist der Anbieter berechtigt, Teilleistungen zu erbringen.
Termine und Fristen. Vom Anbieter angegebene Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
Vertragslaufzeit. Verträge auf unbestimmte Zeit können von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
Beendigung des Vertragsverhältnisses. Mit Beendigung oder Ablauf des Vertragsverhältnisses wird der Zugang des Auftraggebers zur Software Hallo Alberto sowie zu den damit verbundenen Services unverzüglich beendet.
Beendigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund. Der Anbieter ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber sowie den Zugang des Auftraggebers zu der Software Hallo Alberto und den damit verbundenen Services jederzeit aus wichtigem Grund zu beenden.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
• Verstoß gegen vertragliche Vereinbarungen, Richtlinien oder Anweisungen des Anbieters
• Unbefugte Weitergabe der Software Hallo Alberto oder von Zugängen an Dritte
• Nutzung der Software oder der zugrunde liegenden Infrastruktur für rechtswidrige, illegale, missbräuchliche oder nicht bestimmungsgemäße Zwecke
• Verursachung von Störungen der Software oder der zugrunde liegenden Infrastruktur
• Unangemessenes Verhalten gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Anbieters
Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse. Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse – insbesondere eine Säumigkeit des Auftraggebers bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen sowie für den Anbieter unvorhersehbare und unabwendbare Verzögerungen beim Anbieter oder dessen Auftragnehmern – führen zu einer angemessenen Verlängerung von Fristen bzw. Verschiebung von Terminen um die Dauer des jeweiligen Ereignisses zuzüglich einer angemessenen Zeit für erforderliche organisatorische Maßnahmen. Der Anbieter wird den Auftraggeber darüber schriftlich informieren.
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat dem Anbieter unverzüglich, ohne gesonderte Aufforderung und in geeigneter, weiterverarbeitbarer Form sämtliche Informationen schriftlich zur Verfügung zu stellen sowie alle Leistungen zu erbringen, die für die Leistungserbringung durch den Anbieter erforderlich sind. Dazu zählen insbesondere die Bereitstellung eines Ansprechpartners, die Zurverfügungstellung von Unterlagen, Materialien und Einrichtungen, die Abstimmung von Auftragsdetails sowie die Abnahme (Freigabe) von Teilleistungen und Leistungen. Wird die Notwendigkeit der Bereitstellung von Informationen oder Leistungen erst während der Leistungserbringung bekannt, hat der Auftraggeber diese unverzüglich nachzureichen. Der Auftraggeber hat die von ihm bereitgestellten Informationen und Leistungen eigenverantwortlich auf deren Tauglichkeit, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit zu prüfen. Zudem hat der Auftraggeber die Systemvoraussetzungen für den Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Software Hallo Alberto einzuhalten. Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden, die durch mangelhafte, verspätete oder unterlassene Mitwirkung entstehen, einschließlich eines dadurch verursachten Mehraufwands beim Anbieter. Ist der Anbieter aufgrund mangelhafter, verspäteter oder unterlassener Mitwirkung des Auftraggebers nicht in der Lage, die Leistungen vertragsgemäß zu erbringen, ist der Anbieter unbeschadet weiterer Rechte berechtigt, die Leistungserbringung zu unterbrechen, andere Leistungen vorzuziehen und die Leistungen für den Auftraggeber erst nach Erfüllung der Mitwirkungspflichten fortzusetzen. In diesem Fall verschieben sich sämtliche Termine und Fristen entsprechend. Wird der Anbieter von Dritten wegen einer Rechtsverletzung im Zusammenhang mit vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen oder Leistungen in Anspruch genommen, hat der Auftraggeber den Anbieter schad- und klaglos zu halten und bei der Abwehr der Ansprüche zu unterstützen. Erhält der Anbieter Kenntnis davon, dass vom Auftraggeber bereitgestellte Daten Rechte Dritter verletzen, ist der Anbieter berechtigt, die Nutzung der Software Hallo Alberto unverzüglich auszusetzen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Umfang der Prüfpflichten des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, zu prüfen, ob die Leistungen des Anbieters seinen rechtlichen Anforderungen entsprechen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf verwaltungs-, straf-, wettbewerbs-, marken-, kennzeichen-, muster-, urheber-, persönlichkeits- sowie datenschutzrechtliche Bestimmungen. Der Auftraggeber hat diese Prüfungen eigenständig vorzunehmen oder durch entsprechend qualifizierte Rechtsexperten durchführen zu lassen.
Verantwortung des Auftraggebers. Die Software ersetzt keine fachliche, rechtliche oder medizinische Beurteilung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die durch die Software generierten Inhalte eigenverantwortlich zu prüfen.
Rechte an den Leistungen. Sämtliche Rechte an den vereinbarten Leistungen stehen grundsätzlich dem Anbieter bzw. dessen Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber erhält das Recht, die Leistungen nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts im vereinbarten bzw. von den Lizenzgebern vorgegebenen Umfang zu nutzen. Sofern kein konkreter Lizenzumfang vereinbart wurde, umfasst dieser eine nicht exklusive, nicht übertragbare und nicht zur Sublizenzierung berechtigende Nutzung zum eigenen Gebrauch im Unternehmen des Auftraggebers. Eine Bearbeitung ist nur im gesetzlich zwingend zulässigen Ausmaß gestattet. Für individuell für den Auftraggeber erstellte Zusatzfunktionen oder Zusatzmodule, die im Zusammenhang mit der Software Hallo Alberto stehen, erhält der Auftraggeber ein nicht exklusives Nutzungsrecht zum eigenen Gebrauch im Unternehmen des Auftraggebers für die Dauer der Vertragslaufzeit.
Rechte Dritter. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass die Leistungen des Anbieters ganz oder teilweise auf Werken oder Leistungen Dritter beruhen können, die unterschiedlichen Lizenzbedingungen unterliegen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die jeweiligen Lizenzbedingungen dieser Dritten einzuhalten, sofern deren Leistungen oder Werke Bestandteil der Leistungen des Anbieters sind.
Recht auf das Endprodukt. Der Auftraggeber erhält ausschließlich das Recht zur Nutzung der Leistungen in der vereinbarten Form als Endprodukt, nicht jedoch Anspruch auf Herausgabe der zur Erstellung erforderlichen Grundlagen, Arbeitsmittel, Zwischenergebnisse, Quellcodes oder sonstigen internen Bestandteile. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Anbieter auch nicht verpflichtet, diese nach Abschluss der Leistungen aufzubewahren.
Kontrollrecht. Der Anbieter ist berechtigt, die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen durch technische Maßnahmen zu überprüfen. Eine solche Kontrolle ist laufend zulässig, soweit sie zur Sicherstellung der vertragsgemäßen Nutzung erforderlich ist. Zu diesem Zweck ist der Anbieter berechtigt, die hierfür notwendigen Daten, wie insbesondere Gerätedaten, Benutzernamen oder Logindaten, zu verarbeiten und in entsprechende Systeme des Anbieters zu übermitteln. Der Anbieter ist zur strengsten Vertraulichkeit verpflichtet und darf diese Daten ausschließlich zum Zweck der Überprüfung der Einhaltung der Nutzungsbestimmungen verwenden. Die Daten sind nach Durchführung der Kontrolle unverzüglich zu löschen, spätestens jedoch innerhalb einer Woche, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Referenz. Der Anbieter ist bei Verträgen mit Unternehmern berechtigt, auf von ihm für den Auftraggeber erstellten Leistungen auf sich sowie gegebenenfalls auf weitere Urheber hinzuweisen. Darüber hinaus ist der Anbieter – vorbehaltlich eines jederzeit möglichen schriftlichen Widerrufs durch den Auftraggeber – berechtigt, im Rahmen seiner eigenen Marketing- und Werbemaßnahmen auf die Geschäftsbeziehung hinzuweisen und in diesem Zusammenhang insbesondere den Namen und das Logo des Auftraggebers, eine Projektbeschreibung sowie Abbildungen oder sonstige Darstellungen als Referenz zu verwenden. Dem Auftraggeber steht hierfür kein gesondertes Entgelt zu.
Standard-Service-Level. Dieses Service-Level-Agreement definiert das Standard-Service-Level des Anbieters. Darüber hinaus kann der Anbieter zusätzliche Leistungen, insbesondere Support-, Setup-, Onboarding- oder Beratungsleistungen, erbringen, sofern diese im Angebot, in der Leistungsbeschreibung oder anderweitig ausdrücklich vereinbart wurden. Sofern keine darüber hinausgehenden Leistungen vereinbart wurden, sind diese auch nicht geschuldet.
Schulungen/Beratungen. Schulungen sowie individuelle Beratungsleistungen sind nicht Bestandteil des Standard-Service-Levels. Dies gilt insbesondere für umfangreiche oder regelmäßig wiederkehrende Erklärungen, die über den üblichen Support hinausgehen. Der Anbieter kann entsprechende Leistungen jedoch auf Wunsch des Auftraggebers gesondert anbieten; diese können gesondert vergütet werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Fremdanwendungen/Third Party Products. Der Anbieter erbringt keinen Support und keine Beratungsleistungen für Fremdanwendungen, insbesondere für integrierte Leistungen oder Produkte Dritter (Third Party Products). Der Anbieter ist berechtigt, den Auftraggeber bei der Nutzung solcher Fremdanwendungen unterstützend zu begleiten, ohne hierzu verpflichtet zu sein.
Hilfeseiten/FAQ. Der Anbieter stellt Unterstützung für häufige Fragen zur Nutzung der Software Hallo Alberto über die bereitgestellten Supportkanäle, insbesondere per E-Mail an support@hallo-alberto.ai, zur Verfügung. Der Auftraggeber ist angehalten, bei Fragen zum Setup, Funktion und Bedienung zunächst diese Supportmöglichkeiten zu nutzen, bevor weitere Supportleistungen in Anspruch genommen werden.
Kommunikation. Die Kommunikation mit dem Anbieter erfolgt über die bereitgestellten Supportkanäle, insbesondere per E-Mail an support@hallo-alberto.ai oder über die in der Software Hallo Alberto zur Verfügung gestellten Kontaktmöglichkeiten.
Servicezeiten. Die Servicezeiten des Anbieters sind Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 17:00 Uhr (CET) sowie Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr (CET), ausgenommen gesetzliche Feiertage in Österreich.
Sprachen. Die Kommunikation mit dem Anbieter erfolgt in deutscher Sprache.
Monitoring und Analyse. Der Anbieter setzt zur Sicherstellung der Verfügbarkeit, Sicherheit und Leistungsfähigkeit der Software Hallo Alberto sowie zur Fehleranalyse und Weiterentwicklung Monitoring- und Analyse-Systeme ein. Dabei können Daten über die Nutzung der Software verarbeitet werden. Eine darüber hinausgehende Verwendung dieser Daten erfolgt nicht.
Weiterentwicklung. Die vom Anbieter zur Verfügung gestellte Software Hallo Alberto sowie die dahinterstehende Infrastruktur werden laufend technisch und inhaltlich weiterentwickelt. Der Anbieter ist berechtigt, neue Funktionen, Formate und Inhalte einzuführen sowie bestehende Funktionen, Formate und Inhalte zu ändern oder einzustellen. Der Anbieter wird den Auftraggeber über wesentliche Änderungen oder die Einstellung von Funktionen des Serviceangebots rechtzeitig informieren. Individuelle Anpassungen für einzelne Auftraggeber sind nach gesonderter Vereinbarung und Zustimmung des Anbieters möglich, sofern der Auftraggeber die entsprechenden Entwicklungs- und gegebenenfalls zusätzlichen Infrastrukturkosten übernimmt. Soweit Anregungen des Auftraggebers im Rahmen der Weiterentwicklung aufgegriffen und umgesetzt werden, räumt der Auftraggeber dem Anbieter daran ein nicht exklusives, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein, damit der Anbieter die Ergebnisse auch anderen Kunden zur Verfügung stellen kann.
Updates. Soweit der Anbieter bestehende Module der Software Hallo Alberto mit neuen oder geänderten Funktionen ausstattet, die Bestandteil einer neuen Version werden, ist der Auftraggeber berechtigt, diese Funktionen ohne zusätzliche Kosten zu nutzen.
Upgrades. Soweit der Anbieter für die Software Hallo Alberto neue Module entwickelt, ist der Anbieter nach eigenem Ermessen berechtigt, diese als kostenlose oder kostenpflichtige Zusatzoption anzubieten.
Systemvoraussetzungen. Im Rahmen der Weiterentwicklung sowie der Einführung neuer Funktionen und Module kann es aus technischen Gründen erforderlich sein, dass sich die Systemvoraussetzungen für die Nutzung der Leistungen des Anbieters ändern.Informationen zu den jeweils aktuellen Systemvoraussetzungen kann der Auftraggeber bei Bedarf per E-Mail an support@hallo-alberto.ai anfordern.
Wartungsintervalle. Wartungsintervalle können für regelmäßige sowie außerplanmäßige Wartungsarbeiten an den Systemen des Anbieters und dessen Dienstleistern erforderlich sein, um den laufenden Betrieb sicherzustellen sowie Updates oder Verbesserungen durchzuführen. Updates erfolgen dabei nicht in festgelegten, regelmäßig wiederkehrenden Wartungsintervallen.
Information und Deployment. Der Anbieter wird den Auftraggeber so früh wie möglich über geplante Systemwartungen informieren und dabei insbesondere den voraussichtlichen Zeitpunkt sowie die Dauer etwaiger Serviceunterbrechungen angeben. Wartungs- und Aktualisierungsmaßnahmen, die keine Serviceunterbrechung verursachen, können jederzeit durchgeführt werden.
Außerordentliche Wartung. In dringenden Fällen, insbesondere zur Fehlerbehebung oder zur Abwehr akut drohender Angriffe, ist der Anbieter berechtigt, Wartungsmaßnahmen auch ohne vorherige Information des Auftraggebers durchzuführen.
Fehlerklassen. Die Parteien vereinbaren folgende Fehlerklassen zur Einordnung von Störungen und Beeinträchtigungen der Software Hallo Alberto:
• Klasse 1. Die Nutzung der Software ist nicht möglich oder unzumutbar eingeschränkt. Der Fehler hat einen schwerwiegenden Einfluss auf wesentliche Funktionen und/oder die Sicherheit der Software; eine Nutzung ist nicht möglich.
• Klasse 2. Die zweckmäßige Nutzung der Software ist erheblich eingeschränkt. Der Fehler hat einen wesentlichen Einfluss auf Funktionen und/oder die Sicherheit, lässt jedoch eine eingeschränkte Weiterverwendung zu.
• Klasse 3. Die zweckmäßige Nutzung der Software ist leicht eingeschränkt. Der Fehler hat einen geringfügigen Einfluss auf die Funktionalität und/oder die Sicherheit und lässt eine Nutzung mit nur geringen Einschränkungen zu.
• Klasse 4. Die Nutzung der Software ist nicht oder nur unerheblich beeinträchtigt. Der Fehler hat keinen oder nur einen minimalen Einfluss auf die Funktionalität und/oder die Sicherheit; die Nutzung bleibt uneingeschränkt möglich.
Reporting. Stellt der Auftraggeber fehlerhaftes Verhalten der Software fest, hat er dies unverzüglich über die bereitgestellten Supportkanäle, insbesondere per E-Mail an support@hallo-alberto.ai, oder über die in der Software Hallo Alberto zur Verfügung gestellten Kommunikationsmöglichkeiten zu melden.
Die Meldung des Auftraggebers hat eine möglichst genaue Beschreibung des Problems zu enthalten. Diese umfasst insbesondere Angaben zum verwendeten Betriebssystem (inklusive Version), zur Modellbezeichnung des Geräts, zum Zeitpunkt des Auftretens des Fehlers, zu den betroffenen Komponenten, zu den Rahmenbedingungen sowie zu den wirtschaftlichen Auswirkungen. Nach Möglichkeit sind ergänzend ein Screenshot und/oder ein Video des Fehlverhaltens bereitzustellen.
Reaktions- und Behebungszeit. Als angemessene Reaktionszeit bis zum Beginn der Fehlerbehebung bzw. Schadensbearbeitung gelten folgende Zeiträume:
• bei Fehlern der Klasse 1: ein Werktag
• bei Fehlern der Klasse 2: zwei Werktage
• bei Fehlern der Klasse 3: fünf Werktage
• bei Fehlern der Klasse 4: bis zu drei Monate
Die angegebenen Zeiten beziehen sich auf die jeweils gültigen Servicezeiten des Anbieters. Die Fehlerbehebung bzw. Schadensbearbeitung erfolgt unter Einsatz angemessener Ressourcen entsprechend der jeweiligen Fehlerklasse und wird nach Beginn ohne unnötigen Aufschub bis zum Abschluss fortgeführt.
Verfügbarkeit. Der Anbieter gewährleistet eine Verfügbarkeit der Software „Hallo Alberto“ von 99,0 % bezogen auf das Kalenderjahr, abzüglich der Zeiten zulässiger Unterbrechungen.
Zulässige Unterbrechung. Zeiten, in denen die Software aufgrund geplanter Wartungsarbeiten nicht verfügbar ist, sowie Zeiten, in denen die Software aufgrund von Umständen außerhalb der zumutbaren Kontrolle des Anbieters nicht verfügbar ist, gelten als zulässige Unterbrechungen. Diese Zeiten werden bei der Berechnung der Verfügbarkeit nicht berücksichtigt, sofern sie nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Anbieters verursacht wurden. Geplante Wartungsarbeiten werden dem Auftraggeber im Vorfeld angekündigt, sind in der Regel von kurzer Dauer und werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt. Als Umstände außerhalb der zumutbaren Kontrolle des Anbieters gelten insbesondere Fälle höherer Gewalt, behördliche Maßnahmen, Naturereignisse (wie Überschwemmungen, Brände oder Erdbeben), zivile Unruhen, Terrorakte, Streiks oder sonstige Arbeitskampfmaßnahmen sowie Ausfälle oder Verzögerungen bei Telekommunikationsdiensten, Internetanbietern oder Hosting-Infrastrukturen, einschließlich damit verbundener Hardware-, Software- oder Stromversorgungsprobleme, die nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen.
Unzulässige Unterbrechungen. Alle anderen Unterbrechungen gelten als unzulässig und werden bei der Berechnung der Verfügbarkeit als Zeiten der Nichtverfügbarkeit berücksichtigt.
Unterschreitungen. Berechnungsgrundlage ist das Kalenderjahr abzüglich der Zeiten zulässiger Unterbrechungen. Wird die Software in diesem Zeitraum zu weniger als 99,0 % verfügbar, gilt die gewährleistete Verfügbarkeit als unterschritten. Für den Fall, dass die tatsächliche Verfügbarkeit unter die garantierte Verfügbarkeit fällt, ist der Auftraggeber berechtigt, eine Gutschrift in Höhe des doppelten Prozentsatzes der jeweiligen Unterschreitung zu verlangen. Die Gutschrift wird auf die monatliche Grundgebühr angerechnet.
Monitoring. Der Anbieter betreibt ein Monitoring-System zur Überwachung der Serviceleistungen. Das Monitoring-System übermittelt bei relevanten Infrastrukturereignissen laufend Benachrichtigungen an die zuständigen Administratoren des Anbieters. Der Anbieter ist bestrebt, etwaige Störungen oder Ausfälle schnellstmöglich zu erkennen und zu beheben.
Sonstige Sicherheitsvorkehrungen. Der Anbieter trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um die Systeme sowie die gespeicherten Daten vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen. Informationen zu den getroffenen Sicherheitsmaßnahmen kann der Auftraggeber bei Bedarf per E-Mail an support@hallo-alberto.ai anfordern.
Cross-Browser-Kompatibilität. Der Anbieter strebt eine Kompatibilität der Software Hallo Alberto mit aktuellen Versionen des Google Chrome Browsers an.
Treuepflichten. Die Vertragspartner verpflichten sich, das Ansehen des jeweils anderen Vertragspartners zu wahren und gegenüber Dritten keine herabwürdigenden oder geschäftsschädigenden Äußerungen zu tätigen. Diese Verpflichtung gilt auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.
Abwerbeverbot. Der Auftraggeber verpflichtet sich bei Verträgen mit Unternehmern, während der Vertragslaufzeit sowie für einen Zeitraum von einem Jahr nach Beendigung des Vertragsverhältnisses keine Mitarbeiter des Anbieters aktiv abzuwerben. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Verpflichtung ist der Auftraggeber zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe verpflichtet, deren Höhe sich am zuletzt bezogenen Bruttojahresgehalt des betroffenen Mitarbeiters orientiert.
Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Abrechnungsmodus. Die Vergütung erfolgt grundsätzlich in Form einer laufenden monatlichen Gebühr, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung.
Zusatzleistungen. Leistungen, die nicht ausdrücklich im vereinbarten Leistungsumfang enthalten sind, insbesondere individuelle Anpassungen, erweiterte Supportleistungen oder sonstige Zusatzleistungen, werden gesondert vergütet.
Kostenvorschuss. Der Anbieter ist berechtigt, für zusätzliche Leistungen oder bei berechtigtem Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers angemessene Vorauszahlungen zu verlangen.
Gutschriften bei Unterschreitung der Verfügbarkeit. Im Fall einer Unterschreitung der garantierten Verfügbarkeit kann der Auftraggeber eine entsprechende Gutschrift innerhalb von 60 Tagen ab Kenntnis der Unterschreitung über die bereitgestellten Supportkanäle anfordern. Die Gutschrift wird mit der nächsten Rechnung verrechnet. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
Preisanpassungen. Der Anbieter ist berechtigt, bei laufenden Verträgen eine angemessene Preisanpassung vorzunehmen. Dies gilt insbesondere bei Änderungen von Kostenfaktoren, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen. Eine Anpassung kann insbesondere auf Basis des Verbraucherpreisindex oder vergleichbarer Indizes erfolgen. Der Auftraggeber wird über Preisanpassungen rechtzeitig informiert.
Fälligkeit. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, mit Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung.
Zahlungsweise. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich über die vom Anbieter angebotenen Zahlungsmittel. Die Belastung erfolgt im Zeitpunkt der Zahlung.
Zahlungsverzug. Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verrechnen. Zudem ist der Anbieter berechtigt, nach vorheriger Mahnung die Leistungserbringung bis zur vollständigen Begleichung aller offenen Forderungen vorübergehend auszusetzen.
Weitere Maßnahmen bei Zahlungsverzug. Bleibt eine Zahlung trotz Mahnung aus, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur Software Hallo Alberto einzuschränken oder zu sperren sowie offene Forderungen gerichtlich geltend zu machen.
Aufrechnung und Zurückbehaltung. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Forderungen gegen Ansprüche des Anbieters aufzurechnen, es sei denn, diese wurden rechtskräftig festgestellt oder vom Anbieter ausdrücklich anerkannt.
Nutzung von Inhalten und Dokumenten. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, vom Anbieter bereitgestellte oder durch die Software Hallo Alberto generierte Inhalte ohne aufrechte Lizenz (z. B. aktives Abonnement oder gebuchte Zusatzleistung) oder ohne ausdrückliche Zustimmung des Anbieters zu nutzen, zu vervielfältigen, zu verwerten oder an Dritte weiterzugeben.
Haftung für generierte Inhalte. Der Auftraggeber ist für sämtliche Inhalte, die im Rahmen der Nutzung der Software Hallo Alberto erstellt, verarbeitet oder verbreitet werden, allein verantwortlich. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Nutzung der generierten Inhalte rechtmäßig erfolgt und keine Rechte Dritter verletzt. Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden, die aus einer rechtswidrigen Nutzung der Inhalte entstehen, und stellt den Anbieter diesbezüglich schad- und klaglos.
Haftung. Der Anbieter haftet gegenüber dem Auftraggeber ausschließlich für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung ist – mit Ausnahme von Personenschäden – der Höhe nach auf den Betrag der vom Auftraggeber in den letzten zwölf Monaten vor Eintritt des Schadens bezahlten Entgelte begrenzt. Der Anbieter haftet nicht für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverluste oder Folgeschäden. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die aus der Nutzung der Software entstehen, sofern diese auf einer unsachgemäßen Nutzung, unrichtigen Eingaben, fehlender Mitwirkung des Auftraggebers oder der Nutzung von Drittanwendungen beruhen. Soweit der Anbieter auf Leistungen oder Komponenten Dritter zurückgreift, haftet der Anbieter nicht für deren Verfügbarkeit, Funktionalität oder Rechtmäßigkeit. Die Haftung im Zusammenhang mit der garantierten Verfügbarkeit der Software ist auf die im Rahmen dieses Vertrages vorgesehenen Gutschriften beschränkt. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften, insbesondere für Personenschäden, bleiben unberührt.
Eingriffe des Auftraggebers. Nimmt der Auftraggeber eigenmächtig Änderungen an der Software, an Konfigurationen oder an integrierten Systemen vor, die nicht mit dem Anbieter abgestimmt sind, so ist der Auftraggeber für die daraus entstehenden Folgen verantwortlich. Der Anbieter ist berechtigt, dadurch entstehenden Mehraufwand, insbesondere für Analyse, Fehlerbehebung und Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands, gesondert zu verrechnen.
Meldung von Mängeln. Der Auftraggeber hat auftretende Mängel gemäß den vereinbarten Support- und Meldeprozessen unverzüglich anzuzeigen.
Gewährleistung. Der Anbieter gewährleistet, dass die Software Hallo Alberto im Wesentlichen den vereinbarten Funktionen entspricht. Im Falle von Mängeln erfolgt die Behebung im Rahmen der vereinbarten Service- und Supportleistungen. Darüber hinausgehende Gewährleistungsansprüche sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Aktualisierungspflicht. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Aktualisierungspflicht für digitale Produkte gelten ausschließlich im Verhältnis zu Verbrauchern.
Schutzwirkung zugunsten Dritter. Dieser Vertrag entfaltet keine Schutzwirkung zugunsten Dritter.
Haftung bei Integration von Leistungen, Produkten, Daten und Rechte durch den Auftraggeber. Soweit der Auftraggeber eigene oder fremde Systeme, Schnittstellen oder Daten integriert, ist er für deren Rechtmäßigkeit, Funktionsfähigkeit und Kompatibilität selbst verantwortlich; eine Haftung des Anbieters hierfür ist ausgeschlossen.
Haftung bei kostenlosen Leistungen. Soweit der Anbieter Leistungen oder Leistungsteile unentgeltlich zur Verfügung stellt, ist jegliche Haftung hierfür – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Kündigung. Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. per E-Mail).
Anzuwendendes Recht. Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Anbieter ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anzuwenden.
Gerichtsstand. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Anbieters vereinbart. Der Anbieter ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu klagen.
Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine solche wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.